Spruch Dem Revisionsrekurs wird teilweise Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden aufgehoben, soweit darin die Zurückweisung der Klage gegen die erst-, zweit-, dritt-, siebent- bis zwölft-, neunzehnt-, zwanzigst- und einundzwanzigstbeklagte Partei ausgesprochen wurde. Dem Erstgericht wird…
Text Begründung: Der Kläger begehrt, die Beklagten zur ungeteilten Hand schuldig zu erkennen, ihm binnen 14 Tagen 986.722 EUR zuzüglich 4 % Zinsen ab Klageeinbringung und ihm vom 1. 1. 2013 bis einschließlich September 2020 eine Rente von monatlich 33.426 EUR (12 mal jährlich) und ab 1. 1. 2020 eine leb…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs des Klägers ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig, er ist auch berechtigt. Aus Gründen der besseren Übersichtlichkeit ist zunächst festzuhalten, dass Verfahrensgegenstand (neben dem im folgenden Absatz behandelten) im Revisionsrekursverfahren nur noch die Zurückweisung a l…