Spruch Der Rekurs der Klägerin wird zurückgewiesen, soweit er sich gegen Punkt 1.) des angefochtenen Beschlusses richtet. Im übrigen wird dem Rekurs Folge gegeben und der angefochtene Beschluß dahin abgeändert, daß er einschließlich seines nicht angefochtenen Teils zu lauten hat: "Durch die Eröffnung des K…
Text Begründung: Die Klägerin behauptet, daß sich die Erstbeklagte vor allem mit dem Verkauf "von Werbezeiten und Werbesendungen" an Rundfunk- und Fernsehanstalten befasse, insbesondere an die Zweitbeklagte, welche die von der Erstbeklagten gestalteten Sendungen von Italien aus nach Österreich ausstrahl…
Rechtliche Beurteilung Soweit sich der Rekurs gegen die Zurückweisung des Wiedereinsetzungsantrages durch das Berufungsgericht wendet, ist er unzulässig; im übrigen ist aber das Rechtsmittel zulässig und auch berechtigt. Wie die Rekurswerberin selbst erkennt, hat sie in ihrem Schriftsatz vom 27.6.1990 ihren Wiedereinsetzu…