Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, der beklagten Partei die mit 2.786,72 EUR (darin enthalten 464,45 EUR an USt) und der Nebenintervenientin die mit 2.788,88 EUR (darin enthalten 464,81 EUR an USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen …
Text Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind Transportversicherer der in Frankfurt ansässigen C***** GmbH (in der Folge: C*****). Die Erstklägerin übernahm 20 %, die Zweit- und die Viertklägerinnen übernahmen je 10 % und die übrigen Klägerinnen übernahmen je 15 % des versicherten Risikos. Die C***** er…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist zwecks Klarstellung der Rechtslage zulässig, sie ist aber nicht berechtigt. Die Revisionswerberin vertritt nach wie vor den Standpunkt, dass die AÖSp nicht Vertragsinhalt geworden seien. Das Berufungsgericht entferne sich mit seiner Rechtsansicht, die Versicherungsnehmerin (C*****) …