Bundesrecht
Bundesgesetze
Strafprozeßordnung 1975
§ 167

§ 167Definitionen

Im Sinne dieses Gesetzes ist

1. „Personenfahndung“ jede Maßnahme zur Ermittlung des Aufenthaltes einer Person und zur Festnahme des Beschuldigten auf Grund einer Anordnung der Staatsanwaltschaft,

2. „Sachenfahndung“ jede Maßnahme zur Feststellung des Verbleibes einer Sache und zu ihrer Sicherstellung.

Entscheidungen
44
  • Rechtssätze
    6