Spruch 1.) Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Karl E***** wird verworfen. 2.) Der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Johann D***** wird teilweise Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in der rechtlichen Beurteilung des diesem Angeklagten weiterhin als Beteil…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurden Karl E***** der Verbrechen des gewerbsmäßigen schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, Abs 3, 148 zweiter Fall StGB, begangen teils als Beteiligter gemäß § 12 zweiter und dritter Fall StGB sowie der Verleumdu…
Rechtliche Beurteilung Zur Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten E*****: Unmittelbar nach Urteilsverkündung meldete dieser Angeklagte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an (S 483/IV). Nach Zustellung einer Urteilsausfertigung brachte er fristgerecht nur das Rechtsmittel der Berufung ein; die Nichtigkeitsbeschwerde hin…