Spruch Der Nichtigkeitsbeschwerde wird Folge gegeben, das angefochtene Urteil, das im übrigen unberührt bleibt, in dem unter Punkt I/A bezeichneten Schuldspruch des Angeklagten A wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB und demzufolge auch in dem diesen Angeklagten betref…
Text Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 26. Juni 1940 geborene, nach seiner Darstellung zuletzt als Hilfsarbeiter (Spengler) beschäftigt gewesene Ludwig A des Verbrechens des schweren Betruges nach den §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt, weil er am 12. August 1977 mit dem Vorsatz, sic…
Rechtliche Beurteilung Die Beschwerdeausführungen zum erstangeführten Nichtigkeitsgrund erweisen sich zwar, soweit sich diese gegen die nach den Urteilsannahmen durch Vorlage einer unwahren Gehaltsbestätigung bewirkte Täuschung richten, ebenso wie seine gesamte Rechtsrüge als nicht begründet, weil die Feststellung einer T…