Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagte Partei ist schuldig, den klagenden Parteien die mit (insgesamt) 3.896,20 EUR (hierin enthalten 649,37 EUR USt), dem ersten Nebenintervenienten die mit 4.250,34 EUR (hierin enthalten 708,39 EUR USt) und dem zweiten und dem dritten Nebenintervenient…
Text Entscheidungsgründe: [1] Mit Beschluss des Bezirksgerichts Urfahr Umgebung vom 5. November 2012 wurde der Zweitkläger für seine 1935 geborene Halbschwester zum Sachwalter – beschränkt auf die Verwaltung von Einkünften, Vermögen und Verbindlichkeiten – bestellt. Im Bestellungsbeschluss wurde ausge…
Rechtliche Beurteilung [24] Die Revision ist zur Klarstellung der Rechtslage zulässig , aber nicht berechtigt . [25] 1.1. Ob Testierfähigkeit vorlag, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung, die aufgrund der Feststellungen über den Geisteszustand des Erblassers und den Grad der Beeinträchtigung der Willensbildung z…