Spruch Dem Revisionsrekurs wird Folge gegeben. Der angefochtene Beschluss wird dahin abgeändert, dass die erstinstanzliche Exekutionsbewilligung wiederhergestellt wird. Die Revisionsrekurskosten von 891,31 EUR (darin 148,55 EUR USt) werden als weitere Exekutionskosten bestimmt. …
Text Begründung: Die betreibenden Gläubiger beantragten die Bewilligung der Exekution zur Hereinbringung einer Geldforderung von 216.220 S = 15.713,32 EUR sA gemäß §§ 331 ff EO durch zwangsweise Pfandrechtsbegründung auf dem für den Verpflichteten auf einer näher bezeichneten Liegenschaft - deren Eigent…
Rechtliche Beurteilung a) § 478 ABGB nennt bei den persönlichen Dienstbarkeiten taxativ den Fruchtgenuss ( usus fructus ), den nötigen Gebrauch einer Sache ( usus ) und das Wohnungsrecht ( habitatio ). Das ABGB regelt das Wohnrecht (§ 521 ABGB) nicht als eigene Dienstbarkeit, sondern als Gebrauch (§§ 504 ff ABGB) oder Fru…