BundesrechtBundesgesetzeAllgemeines bürgerliches Gesetzbuch§ 480

§ 480Erwerbung des Rechtes der Dienstbarkeit. Titel zur Erwerbung.

Der Titel zu einer Servitut ist auf einem Vertrage; auf einer letzten Willenserklärung; auf einem bey der Theilung gemeinschaftlicher Grundstücke erfolgten Rechtsspruche; oder endlich, auf Verjährung gegründet.

Entscheidungen
938
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    Rechtssätze
    82
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