§ 46 Rechtliche Wirkung des Rücktrittes vom Eheverlöbnisse.
§ 46 Rechtliche Wirkung des Rücktrittes vom Eheverlöbnisse. — ABGB
§ 46 Rechtliche Wirkung des Rücktrittes vom Eheverlöbnisse. — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR12017736
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Nur bleibt dem Theile, von dessen Seite keine gegründete Ursache zu dem Rücktritte entstanden ist, der Anspruch auf den Ersatz des wirklichen Schadens vorbehalten, welchen er aus diesem Rücktritte zu leiden beweisen kann.