Bundesrecht
Bundesgesetze
Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
§ 445

§ 445Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.

Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigenthumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bey den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.

Entscheidungen
46
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    6