§ 445 Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte.
§ 445 Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte. — ABGB
§ 445 Ausdehnung dieser Vorschriften auf andere dingliche Rechte. — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811
Inkrafttretungsdatum
01. Januar 1812
Außerkrafttretungsdatum
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Paragraf-ID
NOR12018172
Zuletzt nach Updates gesucht am
Nach den in diesem Hauptstücke über die Erwerbungs- und Erlöschungsart des Eigenthumsrechtes unbeweglicher Sachen gegebenen Vorschriften hat man sich auch bey den übrigen, auf unbewegliche Sachen sich beziehenden, dinglichen Rechten zu verhalten.