Spruch Der Teilnehmer an einem Preisausschreiben (hier Architektenwettbewerb) hat ein rechtliches Interesse an der Feststellung der Nichtigkeit der Preisvergabe an eine nicht teilnahmeberechtigte Person, wenn für ihn nach den zugrunde liegenden Bedingungen dann die konkrete Möglichkeit besteht, den Preis s…
Text Der Kläger ist Architekt und nahm an dem von der beklagten Verwaltungsgemeinschaft Bezirkskrankenhaus L ausgeschriebenen Wettbewerb teil. Es handelte sich um einen baukünstlerischen Wettbewerb, dessen Ziel die Erlangung von Entwürfen von Neubauten für die Erweiterung des Bezirkskrankenhauses L im Si…
Rechtliche Beurteilung Aus den Entscheidungsgründen: 1. Zur Revision der Beklagten: Die Rechtsbeziehungen zwischen den Streitteilen beruhen auf dem einseitigen Rechtsgeschäft der Auslobung in der Sonderform des Preisausschreibens (§ 860 ABGB; Koziol - Welser[5] I, 172 f.; Gschnitzer in Klang[2] IV/1, 44). Sie erfahren i…