Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei die mit 978,84 EUR bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung (darin 163,14 EUR USt) binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Begründung: Die Klägerin produziert und verkauft Warmwasserstationen. Sie unterhielt mit der D***** W***** GmbH Co KG („KG“), deren persönlich haftende Gesellschafterin die Beklagte ist, seit etwa acht Jahren eine laufende Geschäftsverbindung. In diesen Jahren nahm die KG, die ein Installationsunte…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Beklagten ist entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Berufungsgerichts (§ 508a Abs 1 ZPO) mangels einer im Sinn des § 502 Abs 1 ZPO erheblichen Rechtsfrage nicht zulässig. Die Revisionswerberin macht geltend: Der Annahme des Berufungsgerichts, eine Überg…