Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagenden Parteien sind schuldig, den beklagten Parteien binnen 14 Tagen die mit 1.301,28 EUR (darin 216,88 EUR Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens zu zahlen. …
Text Entscheidungsgründe: Die Kläger sind neben anderen Personen Miteigentümer einer Liegenschaft, auf der sich unter anderem der Z***** See (auch I*****see), in der Folge kurz "See", befindet. Dieser See ist ein Privatgewässer gemäß § 3 Abs 1 lit d WRG (SZ 60/216). Die Beklagten sind allesamt Mit …
Rechtliche Beurteilung Die Revision der Kläger ist zulässig, aber nicht berechtigt. Bei einer Eigentumsfreiheitsklage wie hier ist der wahre, vom Kläger zu beweisende Grenzverlauf als Vorfrage zu klären. Voraussetzung für die Berechtigung eines Unterlassungsbegehrens ist nämlich ein Eingriff in ein bestehendes Eigen…