Spruch Dem Revisionsrekurs wird nicht Folge gegeben. Die Entscheidungen der Vorinstanzen werden mit der Maßgabe bestätigt, dass dem Gerichtskommissär Dr. Rainer Tempfer, öffentlicher Notar in Wien, der Auftrag erteilt wird, bei der ***** Bank ***** AG sämtliche Kontoauszüge sowie die Einzahlungsbelege des …
Text Begründung: Der am 1. 7. 2007 verstorbene Erblasser hinterließ aus erster Ehe die Tochter Friederike G***** und aus zweiter Ehe die erbl. Witwe sowie den Sohn Christian W*****. Mit Testament vom 13. 9. 1998 hatte er die erbl. Witwe zur Alleinerbin eingesetzt, die am 2. 8. 2007 die unbedingte Erbantr…
Rechtliche Beurteilung Der Revisionsrekurs ist zulässig; er ist jedoch nicht berechtigt. 1.1. Nach § 166 Abs 1 AußStrG, BGBl I 2003/111, dient das Inventar, das im vorliegenden Verlassenschaftsverfahren aufgrund des Antrags der pflichtteilsberechtigten erbl. Tochter vom 10. 4. 2008 gemäß § 165 Abs 1 Z 6 AußStrG in Verbind…