Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit EUR 1.189,44 (darin EUR 498,24 an USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. …
Text Entscheidungsgründe: Auf der Basis einer mit Beschluss der Kärntner Landesregierung erlassenen und in der Folge wiederholt abgeänderten Dienstordnung für die Bediensteten in den Kärntner Landes , Kranken , Heil und Pflegeanstalten schlossen die Streitteile mit Wirksamkeitsbeginn 1. Jänner 1984…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der klagenden Partei ist zulässig, jedoch nicht berechtigt. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt nicht vor. Zutreffend verweist der Revisionsgegner darauf, dass von einer Überraschungsentscheidung schon deshalb keine Rede sein kann, weil die beklagte Partei bere…