§ 176 Deliktsfähigkeit des Kindes
§ 176 Deliktsfähigkeit des Kindes — ABGB
§ 176 Deliktsfähigkeit des Kindes — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2017
Inkrafttretungsdatum
01. Juli 2018
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40192989
Zuletzt nach Updates gesucht am
Soweit einem minderjährigen Kind nicht bereits früher ein Verschulden zugerechnet werden kann (§ 1310), wird es mit der Erreichung der Mündigkeit nach den schadensersatzrechtlichen Bestimmungen deliktsfähig.
Entscheidungen 1.413
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Rechtssätze 152
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