§ 163
§ 163 — ABGB
§ 163 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Februar 2013
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40146758
Zuletzt nach Updates gesucht am
Weder ein minderjähriges Kind noch die Eltern können in eine medizinische Maßnahme, die eine dauernde Fortpflanzungsunfähigkeit des minderjährigen Kindes zum Ziel hat, einwilligen.
Entscheidungen 1.276
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Rechtssätze 278
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