§ 140
§ 140 — ABGB
§ 140 — ABGB
Verknüpfungen & Referenzen
Zuerst erschienen durch
JGS Nr. 946/1811 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 15/2013
Inkrafttretungsdatum
01. Februar 2013
Außerkrafttretungsdatum
—
Paragraf-ID
NOR40146727
Zuletzt nach Updates gesucht am
Die nach diesem Gesetzbuch begründete Abstammung und deren Änderung sowie die Feststellung der Nichtabstammung wirken gegenüber jedermann.
Entscheidungen 7.101
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Rechtssätze 740
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