JudikaturJustizRWA0000048

RWA0000048 – ASG Wien Rechtssatz

Rechtssatz
17. Mai 2023

Im  Verfahren wegen ETZ ist lediglich die Frage gegenständlich, ob die beantragte Elternteilzeit zu gewähren ist, nicht aber, ob der Arbeitnehmer wegen Stellung seines Antrages auf Elternteilzeit diskriminiert  oder sonst benachteiligt wurde.