Spruch 1. Das mit Beschluss des Obersten Gerichtshofs vom 20. September 2023, 1 Ob 130/23h, unterbrochene Verfahren wird fortgesetzt. 2. Dem Rekurs wird teilweise Folge gegeben. Die über K* R* verhängte Ordnungsstrafe wird auf 200 EUR herabgesetzt.…
Text Begründung: [1] Mit dem angefochtenen Beschluss verhängte das Rekursgericht in Spruchpunkt 1. über den Antragsteller wegen beleidigender Äußerungen in seinem – gegen die Abweisung seines Verfahrenshilfeantrags gerichteten – Rekurs eine Ordnungsstrafe von 350 EUR. [2] Dagegen richtet sich der Rek…
Rechtliche Beurteilung [6] Der Rekurs des Antragstellers ist zulässig (RS0036270) und teilweise berechtigt . [7] 1. In dem nach Vorliegen des Beschlusses des Pflegschaftsgerichts fortzusetzenden Verfahren über den Rekurs des Antragstellers ist von seiner Prozessfähigkeit auszugehen. Er ist daher für sein Verhalten geg…