Spruch Der Revision wird Folge gegeben. Die Urteile der Vorinstanzen werden dahin abgeändert, dass die Entscheidung einschließlich des nicht angefochtenen und bereits rechtskräftig erledigten Teils insgesamt zu lauten hat: „Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, der klagenden Partei 5.544,77…
Text Entscheidungsgründe: Die klagende Partei stellte als Überlasser im Sinne des Arbeitskräfteüberlassungsgesetzes (AÜG) ihren Dienstnehmer K***** H***** der beklagten Partei als Beschäftiger im Rahmen eines Überlassungsvertrags bei. Dessen Einsatz auf der Baustelle der beklagten Partei umfasste Malerar…
Rechtliche Beurteilung Die Revision der beklagten Partei ist aus dem vom Berufungsgericht angeführten Grund zulässig. Sie ist auch berechtigt. 1. Der Oberste Gerichtshof vertritt in den sogenannten Lohnfortzahlungsfällen seit der Grundsatzentscheidung 2 Ob 21/94 = SZ 67/52 in ständiger Rechtsprechung (vgl 2 Ob 53/94; 2 Ob…