JudikaturJustizRS0129200

RS0129200 – AUSL EuGH Rechtssatz

Rechtssatz
02. Juli 1985

EuGH 2.7.1985 - Rs C-148/84

Mit dem EuGVÜ wurde ein Verfahren über die Zulassung der Zwangsvollstreckung geschaffen, das auch für den Bereich der Rechtsschutzmöglichkeiten ein eigenständiges und geschlossenes System darstellt. Art 36 EuGVÜ schließt daher Rechtsbehelfe aus, die das nationale Recht interessierten Dritten gegen die Zulassung der Zwangsvollstreckung eröffnet.

Deutsche Genossenschaftsbank gegen SA Brasserie du Pecheur.

Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt von der Cour d'Appel Colmar (Frankreich)

Veröff: Slg der Rechtsprechung des EuGH und des EuG 1985, S 1981 - 1993

Entscheidung
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