Spruch Beiden Revisionen wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei ist schuldig, den beklagten Parteien die mit 1.694,27 EUR (darin 282,38 EUR USt) bestimmten Kosten der Revisionsbeantwortung binnen 14 Tagen zu ersetzen. Die beklagten Parteien sind zur ungeteilten Hand schuldig, der klagenden Partei d…
Text Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte betreibt vorwiegend eine Kuranstalt, wobei sich auf deren Gelände auch ein für Wohnzwecke genutztes Schloss, eine Gärtnerei und eine Meierei befinden. All diese Objekte werden seit November 2006 mit einer von der klagenden Partei im Auftrag der erstbeklagten Par…
Rechtliche Beurteilung Da die Beurteilung beider Revisionen von der Rechtsnatur und vom Vertragsinhalt des gegenständlichen Vertragsverhältnisses abhängt, werden beide Revisionen gemeinsam behandelt. Die in der Revision der Klägerin gerügte Mangelhaftigkeit des Verfahrens liegt nicht vor (§ 510 Abs 3 Satz 3 ZPO). In recht…