Spruch Art. 8, 14 EMRK - Entlassung eines Arbeitnehmers wegen HIV-Infektion. Verletzung von Art. 8 iVm. 14 EMRK (einstimmig). Entschädigung nach Art. 41 EMRK: € 6.339,18 für materiellen Schaden, € 8.000,– für immateriellen Schaden (einstimmig).…
Text Begründung: Sachverhalt: Bei dem Bf. handelt es sich um einen Griechen, der seit 2001 in einem Schmuckherstellungsunternehmen arbeitete. Am 11.2.2005, als er sich auf Jahresurlaub befand, wurde in einem Test festgestellt, dass er HIV-Träger war. Am 15.2. erhielt S. K., die Arbeitgeberin des Bf., von…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Der Bf. behauptet eine Verletzung von Art. 8 EMRK (hier: Recht auf Achtung des Privatlebens), weil das Kassationsgericht seine mit seiner HIV-Trägerschaft begründete Entlassung für rechtmäßig erklärt habe. Er rügt weiters eine Verletzung von Art. 14 EMRK (Diskriminierungsverbot) …