JudikaturJustizRS0122982

RS0122982 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. September 2014

Die Teilnahme eines Mitarbeiters des Roten Kreuzes an einer Dienstbesprechung zur Vorbereitung einer Besprechung mit anderen Behördenvertretern und anschließendem Grillfest steht (im Hinblick auf den satzungsmäßigen Wirkungsbereich des Roten Kreuzes) unter Unfallversicherungsschutz.

Entscheidungen
2