Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die klagende Partei hat die Kosten des Revisionsverfahrens selbst zu tragen.…
Text Entscheidungsgründe: [1] Strittig ist im Revisionsverfahren, ob die Zeiten vom 5. 8. 2015 (nach dem Versicherungsdatenauszug Beil ./D: 6. 8. 2015) bis 31. 12. 2019, in denen der Kläger als Sicherheitstechniker für Alarmanlagen geringfügig beschäftigt war und eine Selbstversicherung gemäß § 19a ASV…
Rechtliche Beurteilung [9] Die Revision ist zulässig, weil zur Frage, ob auch Zeiten einer geringfügigen Beschäftigung, für die gemäß § 19a ASVG eine Selbstversicherung abgeschlossen wird, die Ausübung einer „Tätigkeit“ im Sinn des § 255 Abs 4 ASVG darstellen, Rechtsprechung fehlt. Die Revision ist jedoch nicht berechti…