JudikaturJustizRS0122455

RS0122455 – OGH, AUSL_EGMR Rechtssatz

Rechtssatz
25. April 2023

Dass der Gesetzgeber im § 255 Abs 4 ASVG beim erforderlichen Beschäftigungsausmaß auf „Kalendermonate" (und nicht auf „Beitragsmonate") abstellt, ist kein Redaktionsversehen.

Entscheidungen
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