Spruch Art. 6 Abs. 1, 57 EMRK - Keine mündliche Verhandlung im Verwaltungsverfahren wegen zur EMRK erklärten Vorbehaltes. Zulässigkeit der Beschwerde nach Art. 6 EMRK hinsichtlich des Fehlens einer öffentlichen mündlichen Verhandlung (einstimmig). Unzulässigkeit der Beschwerde im Übrigen (einstimmig). Kein…
Text Begründung: Sachverhalt: Im Februar 2000 wurde durch ein Referendum im Wohnort der Bf. ein Zonenplan angenommen. Nach diesem Plan fielen zwei der Bf. gehörende Grundstücke in ein Gebiet, in dem eine Bebauung nicht erlaubt war. Die von der Bf. gegen den Zonenplan am 28.3.2000 erhobene Beschwerde wies…
Rechtliche Beurteilung Rechtsausführungen: Die Bf. rügt eine Verletzung von Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren), da der Verwaltungsgerichtshof keine öffentliche mündliche Verhandlung zur Beweiserhebung durchgeführt habe. Zur behaupteten Verletzung von Art. 6 EMRK Die Regierung bringt vor, dass der GH die …