JudikaturJustizRS0120808

RS0120808 – AUSL EKMR Rechtssatz

Rechtssatz
25. Februar 1997

Das Recht auf ein unparteiisches Gericht ist nicht verletzt, wenn der Verhandlungsrichter nach Hinweisen auf rassistische Gesinnung unter den Geschworenen diese nicht entlässt, sondern ihnen lediglich eine neuerliche Rechtsbelehrung erteilt.