JudikaturJustizRS0120731

RS0120731 – AUSL EKMR Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 1996

Im Verfahren über „civil rights" wird das Recht auf Zugang zu einem Gericht verletzt, wenn das Gericht die Feststellungen einer Verwaltungsbehörde hinsichtlich Bodenverunreinigungen übernimmt, keinerlei eigenständige Untersuchung durchführt und seine diesbezügliche Zuständigkeit ausdrücklich verneint.