JudikaturJustizRS0117226

RS0117226 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
04. Juni 2002

Der Unfallversicherungsschutz auf dem Weg zur Arbeitsstätte wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Versicherte aufgrund seiner Fahrweise wegen vosätzlicher Straßenverkehrsgefährdung bestraft wird, auch wenn der Unfall auf dieser Verhaltensweise beruht.

Entscheidung
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