JudikaturJustizRS0115599

RS0115599 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 2001

Ob eine im Ausland angebotene Behandlungsmethode dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entspricht, ist bei komplexen Therapieeinsätzen nicht anhand der Einzelelemente, sondern aufgrund einer Gesamtwürdigung unter Einbeziehung aller eingesetzten Maßnahmen zu beurteilen.

Veröff: SGb 2001,519

Entscheidung
0
0