Spruch Der Revision wird nicht Folge gegeben. Die beklagten Parteien sind schuldig, der klagenden Partei die mit 16.780,50 S (darin 2.796,75 S USt) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu ersetzen.…
Text Entscheidungsgründe: Die obsorgeberechtigte Mutter der beiden minderjährigen Beklagten (im Folgenden nur Schuldnerin) als Alleineigentümerin einer bis dahin - bis auf eine Dienstbarkeit des Geh- und Fahrrechts - unbelasteten Liegenschaft räumte mit Vertrag vom 11. April 1997 den durch einen Rechtsa…
Rechtliche Beurteilung a) Die von den Revisionswerbern gerügte Aktenwidrigkeit und Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt, wie der Oberste Gerichtshof prüfte, nicht vor (§ 510 Abs 3 ZPO). b) Die Schuldnerin räumte mit Vertrag vom 11. April 1997 ihren beiden minderjährigen Söhnen, somit nahen Angehörigen iSd § 4 Ab…