JudikaturJustizRS0109726

RS0109726 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
01. Juli 1997

Zum Versicherungsschutz bei Teilnahme an einer von einem anderen Unternehmen für seine Mitarbeiter durchgeführten "Motivationsreise", um den Ausbau von Geschäftsbeziehungen zu diesem Unternehmen zu fördern.

Veröff: NZS 1998,90

Entscheidung
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