JudikaturJustizRS0108499

RS0108499 – AUSL BSG Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 1997

Unterbricht die Versicherte den Weg zur Arbeitsstätte, um vor Arbeitsantritt in einer nahegelegenen Apotheke Kopfschmerztabletten gegen unerwartet aufgetretene Kopfschmerzen zu erwerben und so ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern, so unterliegt sie auf diesem Weg dem Unfallversicherungsschutz.

Veröff: NZS 1997,483

Entscheidung
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