JudikaturJustizRS0107859

RS0107859 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. Juni 2017

Bei der Prüfung der Zulässigkeit des Revisionsrekurses ist der Oberste Gerichtshof an den sich darauf beziehenden Ausspruch des Rekursgerichts nicht gebunden.

Entscheidungen
15