Spruch Die Revision wird zurückgewiesen. Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 4.871,04 S (darin 811,84 S Umsatzsteuer) bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens binnen 14 Tagen zu bezahlen.…
Text Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer - nicht zur Gänze eingezäunten - Liegenschaft in Grünau, zu der das Grundstück 1213/3 gehört. Der Beklagte ist Eigentümer einer Nachbarliegenschaft, die unter anderem aus den Grundstücken 1269/4 und 1269/5 besteht. Das Grundstück 1213/3 ist mit einem ver…
Rechtliche Beurteilung Die Revision ist unzulässig. Nach § 484 ABGB dürfen Dienstbarkeiten nicht erweitert, sondern müssen vielmehr, insoweit es ihre Natur und der Zweck ihrer Bestellung gestattet, eingeschränkt werden. Daraus folgt, wie jüngst etwa in der Entscheidung 3 Ob 2338/96m (= NZ 1997, 165) ausgesprochen wurde,…