RS0105851 – AUSL EUGH Rechtssatz
RS0105851 – AUSL EUGH Rechtssatz
EuGH 24.11.1993 - Rs C-267/91 und C-268/91 (Strafverfahren gegen Bernard Keck und Daniel Mithouard)
Art 30 EWGV ist dahin auszulegen, daß er keine Anwendung auf Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaats findet, die den Weiterverkauf zum Verlustpreis allgemein verbieten.
Veröff: EuZW 1993,770