JudikaturJustizRS0105848

RS0105848 – AUSL EuGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. September 1994

EuGH 28.9.1994 - Rs C-144/93

Ein Zusatzstoff, der während der Herstellung einer Zutat deren Verfärbung verhindert, im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr ausübt ist nicht zu kennzeichnen.

Veröff: ern 1994,609

Entscheidung
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