JudikaturJustizRS0105751

RS0105751 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
18. Februar 1972

OEA 18.2.1972, 14/OEA/1972

Ein überbetrieblicher Zusammenschluß von Berufsangehörigen liegt auch schon dann vor, wenn der Beitritt zu der Vereinigung nicht von der Zugehörigkeit zu einem einzigen Betrieb abhängig gemacht wird, ohne daß er deshalb allen Berufsangehörigen offenstehen müßte.