RS0105737 – SON Rechtssatz
RS0105737 – SON Rechtssatz
Verknüpfungen & Referenzen
Nr 7/48 vom 07.10.1948
Eine Anstellung bei einer Stadt mit eigenem Statut ist einem "besoldeten Staatsamt" gleichzuhalten.
RS0105737 – SON Rechtssatz
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Nr 7/48 vom 07.10.1948
Eine Anstellung bei einer Stadt mit eigenem Statut ist einem "besoldeten Staatsamt" gleichzuhalten.