JudikaturJustizRS0105735

RS0105735 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
25. Oktober 1978

RFK 25.10.1978, 167/6-RFK/78

Gegen das Objektivitätsgebot verstößt es,

1. durch bildliche Darstellung in Verbindung mit einem Text beim Betrachter den Eindruck zu erwecken, jemand ziehe aus einen öffentlichen Amt einerseits und privater Betätigung andererseits unlauteren Gewinn;

2. das Eingehen auf die Privatsphäre ohne Zusammenhang mit dem behandelten Thema;

3. die Verzerrung der Stimme eines Interviewten, wo durch dessen Aussage lächerlich erscheinen;

4. eine unterstellende Frage an einen Interviewten, die den Mißbrauch einer politischen Funktion durch einen Dritten enthält.