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RS0105670 – AUSL EKMR Rechtssatz
EKMR 5.9.1990, 12350/86 (Beschwerde gg Österreich)
Es widerspricht nicht dem Art 6 Abs 1 MRK, daß die Parteien an der Auswahl der Geschwornen nicht teilnehmen können.
Veröff: ÖJZ 1991,319
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