JudikaturJustizRS0105513

RS0105513 – SON Rechtssatz

Rechtssatz
17. September 1970

BMF 17.9.1970, 415.443-21/70 und VfGH 9.6.1971, B 51/71

Der Inhalt des § 1 Abs 3 lit a ZZG widerspricht nicht dem Gleichheitsgebot. Bei dieser Regelung handelt es sich nicht um die Anrechnung von Vordienstzeiten, sondern um die Anrechnung von Ruhestandszeiten besonderer Art; nämlich um solche, die aus Ruhestandsversetzungen auf Grund des Beamten-ÜG resultieren. Es liegt eine Sonderregelung vor, die mit der seinerzeitigen Überleitung der Beamten (ausgehend von dem am 13.3.1938 gegebenen rechtlichen Status) und dem Neuaufbau der Personalstände von 1945 an verknüpft ist.