JudikaturJustizRS0105424

RS0105424 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
30. März 1966

Bei der Beurteilung der Warengleichartigkeit nach der Verkehrsauffassung liegt das Hauptgewicht auf der Einteilung, die sich aus der herkömmlichen Art der Erzeugung und des Vertriebes der Waren ergibt.

Veröff: PBl 1966,144 = ÖBl 1966,110