JudikaturJustizRS0105417

RS0105417 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
23. Februar 1983

Bestellscheine sagen als Verkehrsgeltungsnachweis nur wenig, weil ein Produkt naturgemäß nur nach seiner Bezeichnung bestellt werden kann und aus dem Bestellschein nicht hervorgeht, ob sie vom Besteller als Kennzeichen für die Waren des Anmelders betrachtet wird. Beisatz: Atemfrei (T1) Veröff: ÖBl 1984,118 (Schmidt, Berger)

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