JudikaturJustizRS0105390

RS0105390 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
23. April 1975

In einem Löschungsverfahren nach dieser Gesetzesstelle ist bei der Beurteilung der tatsächlichen und rechtlichen Eintragungsvoraussetzung immer auf den Prioritätszeitpunkt der angefochtenen Marke abzustellen.

Veröff: ÖBl 1981,40 (mit Anmerkung von Barger)

Entscheidung
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