JudikaturJustizRS0105367

RS0105367 – OPM Rechtssatz

Rechtssatz
12. Oktober 1966

Ausreichende Substantiierung eines Feststellungsantrages. Die mit dem Feststellungsantrag vorgelegte Beschreibung muß so weit bestimmte Angaben enthalten, daß damit ein Vergleich mit dem durch das Patent geschützten Verfahren in der Richtung möglich ist, ob die wesentlichen Merkmale der Patentansprüche auch in der Beschreibung zum Feststellungsgegenstand zu finden sind.

Veröff: PBl 1967,159 = ÖBl 1967,78