JudikaturJustizRS0105027

RS0105027 – RG Rechtssatz

Rechtssatz
20. Oktober 1943

RG 20.10.1943, VII 102/43

Wird ein gemeinsames Unternehmen auf einem gemeinsamen Grundstück betrieben und beeinflußt dieser Zusammenhang den Wert des Unternehmens, so kann die Aufhebung der Gemeinschaft hinsichtlich des Grundstückes allein nicht verlangt werden.

Veröff: DREvBl 1944/4

Entscheidung
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