JudikaturJustizRS0104784

RS0104784 – AUSL OLG München Rechtssatz

Rechtssatz
12. Mai 1955

Auf die mündliche Mitteilung der Mängelrüge durch einen Boten des Käufers ist § 377 Abs 4 HGB nicht anwendbar. Sie wird daher erst wirksam, wenn sie dem Verkäufer zugeht.

RS U OLG München (D) 1955/05/12 6 U 745/55 Veröff: NJW 1955,1153

Entscheidung
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